Durch meine Zusatzqualifikation zum sektoralen Heilpraktiker ist es mir erlaubt, sämtliche physiotherapeutische Behandlungen als Selbstzahlerleistung auch ohne ärztliche Verordnung durchzuführen.
Nach dem Ausfüllen des Anamnesebogens und einer Untersuchung, kann ich einen individuellen Behandlungsplan für Sie erstellen.
Jedoch behalte ich mir vor, Sie wenn nötig trotzdem zu einer weiteren Diagnostik zum Arzt zu verweisen und eine Behandlung abzulehnen.
Dies dient vor Allem Ihrer persönlichen Sicherheit und Gesundheit.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, ist es möglich einen Teil der Behandlungskosten erstattet zu bekommen.