Erstattungsfähige Leistungen....

... gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung werden diese Behandlungen von ihrer privaten Krankenversicherung oder Berufsgenossenschaft erstattet.

 

Auch als Selbstzahler können Sie diese Leistungen buchen, müssen die Kosten aber selbst übernehmen. Viele (Zusatz-)Versicherungen bezuschussen jedoch zumindest einen Teil davon.

 

Für die Physiotherapie gibt es keine offizielle Gebührenordnung, daher richte ich mich bei der Preisgestaltung nach der GebüTh (diese orientiert sich wiederum an den Sätzen der GKV), die Preise finden Sie bei der jeweiligen Behandlungsbeschreibung.

 

Sollte es zu Kürzungen seitens Ihrer Versicherung kommen, biete ich Ihnen als neuen Service die BUCHNER ROTE KARTE.

Hier wird für Sie kostenlos geprüft, ob die Kürzung rechtmäßig ist (z.B. weil Sie einen günstigen Tarif gewählt haben), falls nicht, bekommen Sie Unterstützung bei der Einforderung der Differenz.

 

Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe generell nicht dafür gedacht ist, die kompletten Behandlungskosten zu übernehmen, hier werden Sie die Behandlungskosten immer anteilig übernehmen bzw. durch eine ergänzende Versicherung ausgleichen müssen.

 

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